Hausarztmodelle
Das HVA-Hausarztmodell wird vom Hausärzteverein Angenstein in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen angeboten. Es verbindet koordinierte hausärztliche Betreuung mit möglichen Prämienvorteilen.
Wie funktioniert unser Hausarztmodell?
Im Hausarztmodell wählen Sie aus unserem Ärztenetzwerk Ihren persönlichen Hausarzt und wenden sich bei gesundheitlichen Problemen in der Regel zuerst an ihn. Bei lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie sofort die Sanität 144. Ca. 125 Ärztinnen und Ärzte im Raum Baselland, in den Bezirken Thierstein und Dorneck im Kanton Solothurn sowie in Basel stehen Ihnen als kompetente Partner zur Verfügung.
Ihre Vorteile
Koordinierter Behandlungsablauf
Der von Ihnen gewählte Hausarzt koordiniert den gesamten Behandlungsablauf. Die Informationen der am Behandlungsprozess Beteiligten (Spezialärzte, Spital, Labor, Physiotherapie etc.) laufen bei ihm zusammen. So können Sie umfassender betreut werden und es entstehen weniger Doppelspurigkeiten.
Gut qualifizierte Hausärzte
Den Hausärzten des HVA steht ein grosses Weiterbildungsangebot zur Verfügung. Sie bilden sich regelmässig zusätzlich weiter, nebst den jährlichen für FMH-Ärzte obligatorischen Fortbildungen. Auch treffen sich die Netzwerkärzte regelmässig in sogenannten Qualitätszirkeln, um spezifische Fragestellungen gemeinsam zu erarbeiten.
Interessante Prämienrabatte
Durch die koordinierte Zusammenarbeit mit Spitälern, Spezialisten und weiteren Leistungserbringern können auch Kosten eingespart werden. Sie erhalten im Bereich der obligatorischen Krankenversicherungen einen attraktiven Prämienrabatt und tragen zusätzlich dazu bei, die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen.
Ablauf für Patienten
Damit Ihr Hausarzt seine Koordinations- und Betreuungsaufgabe wahrnehmen kann, wenden Sie sich bei einem gesundheitlichen Problem oder einem Unfall in der Regel zuerst an ihn. Bei lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie sofort die Sanität 144. Ihre Ärztin / Ihr Arzt wird Sie bei Bedarf an einen Spezialisten oder ins Spital überweisen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meinen Frauenarzt behalten?
Sie können für Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschaftskontrollen weiterhin ohne Überweisung Ihren Frauenarzt aufsuchen. Wenn der Frauenarzt eine Operation plant, sollten Sie dies Ihrem Hausarzt mitteilen.
Kann ich direkt zum Augenarzt?
Für Routinekontrollen und für Brillenverschreibungen können Sie Ihren Augenarzt ohne Überweisung aufsuchen. Wenn der Augenarzt eine Operation plant, sollten Sie dies Ihrem Hausarzt mitteilen.
Kann mein Kind bei seinem Kinderarzt bleiben?
Kinder können weiterhin bei ihrem Kinderarzt behandelt werden.
Was muss ich im Notfall tun?
Bei lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie sofort die Sanität 144. Bei anderen dringenden Beschwerden wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder, falls dieser nicht erreichbar ist, an den vom Hausarzt bestimmten Notfallarzt.
Bitte informieren Sie Ihren Hausarzt so rasch als möglich, wenn Sie notfallmässig einen anderen Arzt oder ein Spital aufsuchen mussten.
Notfall im Ausland
Im Notfall können Sie im Ausland direkt zu einem Arzt oder in eine Notfallstation gehen. Bitte informieren Sie Ihren Hausarzt so rasch als möglich, wenn Sie im Ausland medizinische Hilfe benötigt haben.
Ich möchte zu einem Physiotherapeuten / Chiropraktiker / Alternativmediziner
Sie benötigen eine Überweisung durch Ihren Hausarzt.
Kann ich weiterhin zu meinem Spezialisten gehen?
Besprechen Sie es mit Ihrem Hausarzt. Er kennt die Spezialisten der Region aus seiner langjährigen Tätigkeit. Er wird mit Ihnen das passende Vorgehen besprechen und Sie zum entsprechenden Spezialisten überweisen. In der Regel spricht nichts dagegen, dass Sie weiterhin zu einem Spezialisten gehen können, bei dem Sie schon früher in Behandlung waren. Sie brauchen dafür aber eine Überweisung durch Ihren Hausarzt.
Was tun, wenn ich ins Spital oder in eine Kur muss?
Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Er wird gemeinsam mit Ihnen das geeignete Spital, die geeignete Kur wählen und alles Notwendige veranlassen. Wenn Sie eine Spitalzusatzversicherung haben (Privat oder Halbprivat), können Sie auch in ein Privatspital gehen. Sie brauchen dazu aber ebenfalls eine Überweisung durch den Hausarzt.
Wenn Sie notfallmässig ohne Überweisung ins Spital gehen müssen, so sollten Sie so rasch als möglich Ihren Hausarzt informieren, damit er sich auch während Ihres Spitalaufenthaltes um Sie kümmern und den Spitalärzten alle wichtigen Informationen geben kann.
Beteiligte Krankenkassen
Sind Sie als Versicherte/r daran interessiert, Prämien zu sparen und zugleich eine koordinierte hausärztliche Betreuung zu nutzen, dann können Sie hier prüfen, ob Ihre Krankenkasse bereits im HVA-Hausarztmodell integriert ist.
Wie trete ich bei?
Das HVA-Hausarztmodell steht allen Versicherten mit Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land sowie Thierstein und Dorneck im Kanton Solothurn offen.
Meine Versicherung hat einen HVA-Hausarztvertrag:
Der Übertritt ins HVA-Hausarztmodell ist in der Regel jeweils auf den ersten des nächsten Monats möglich. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Versicherungsagentur.
Meine Versicherung hat keinen Vertrag mit dem HVA:
Wenn Sie ins HVA-Hausarztmodell wechseln möchten, dann müssten Sie allenfalls Ihre Grundversicherung zu einer Krankenkasse wechseln, welche einen Vertrag mit dem HVA hat. Der Wechsel ist für alle Versicherten auf Ende Jahr möglich (bei normaler Franchise auch auf Mitte Jahr). Für Offerten wenden Sie sich bitte an einen der Krankenversicherer.
Generelle Informationen zum Krankenkassenwechsel
Jede Krankenkasse muss Sie ohne Einschränkung in die Grundversicherung aufnehmen. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen genau gleich. Es bestehen jedoch erhebliche Prämienunterschiede.
Sie können die Grund- und die Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Krankenkassen abschliessen. Die Kassen sind nicht verpflichtet, Sie in die Zusatzversicherung aufzunehmen. Ein Wechsel kann deshalb problematisch sein.
Fristen beim Kassenwechsel in der Grundversicherung:
Die Kündigung muss für einen regulären Wechsel per Jahresende spätestens am 30. November bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen. Das BAG empfiehlt, die schriftliche Kündigung bis zum 15. November zu senden. Fristen und Möglichkeiten können je nach Versicherungsmodell und Situation abweichen; prüfen Sie die aktuellen Angaben bei Ihrer Krankenkasse oder auf Priminfo.
Prüfen Sie genau, welchen Versicherungsschutz Sie wirklich brauchen. In der Grundversicherung sind alle grossen Risiken bis zur Organtransplantation eingeschlossen. Beachten Sie die Kündigungsfristen der Zusatzversicherungen!
Übrigens: Preise und Bezugswege können je nach Medikament, Versicherungsmodell und Abgabestelle variieren. Fragen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Nützliche Links
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